einstellen von Kraftfahrzeugen in ldw. Gebäude


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Abgeschickt von Harald Zarthe am 15 Juni, 2004 um 19:03:07

Hallo,
ich würde gern wissen, wer regelt und wo geregelt ist, was in landwirtschaftlichen Gebäuden an Kfz ein- bzw. abgestellt werden darf.

Wo liegt der Unterschied zwischen einstellen und abstellen (Rechtslage/Urteile???)

Darf ein Landwirt nach dem Füttern einen Akerschlepper (Traktor) auf dem Futtertisch des Boxenlaufstalles stehen lassen?

Darf selbiger Landwirt auch seinen LKW in seine Scheune oder Getreidehalle stellen ????

Was darf an Selbstfahrern in ldw. Gebäude gestellt werden???

Vielen Dank

Harald



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