Re: Grenzbebauung ohne Nachbarzustimmung ?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Dezember, 2007 um 23:45:03

Antwort auf: Grenzbebauung ohne Nachbarzustimmung ? von KT am 13 Dezember, 2007 um 12:32:56:

: Wir haben eine Baulast nach § 4 Abs.1 NBauO. Dürfen wir auf die Grenze eine Garage bauen, die im First höher als 3 m ist (Firstabstand zur Grenze 3 m) ?
: Oder muß der Nachbar zustimmen?

Bauordnungsrechtlich würde man die Garage auf einem vereinigten Grundstück nicht als Grenzgarage betrachten. Inwiefern privatrechtlich Zustimmungen für Baumaßnahmen vereinbart sind, müsste selbständig z. B. eines Vertrages oder eines Eintrages im Grundbuch geregelt sein.



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