Re: Festsetzungen eines Bebauungsplanes


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Abgeschickt von Sepp am 15 Dezember, 2007 um 23:53:44:

Antwort auf: Festsetzungen eines Bebauungsplanes von Mero am 11 Dezember, 2007 um 07:00:50:

: In einem älteren Bebauungsplan könnte als bauliches Höchstmaß die Traufhöhe festgesetzt sein.
: Allerdings ist dort als einziger Bezugspunkt wörtlich die "Hangseite des Hauses" genannt. Die Hangseite ist umgangssprachlich und womöglich unbestimmt da es immer eine obere und untere gibt.

Die Hangseite ist die talseitige Seite des Hauses. Die gegenüberliegende ist die Bergseite.

: Ein oberer Bezugspunkt fehlt gänzlich in der Festsetzung.

Wenn eine "Traufhöhe" festgesetzt ist, ist oberer Bezugspunkt immer die Traufe.




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