Arglistige Taeuschung durch Verkaeufer - Beweislast


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Abgeschickt von Chris Wagner am 19 Dezember, 2007 um 10:44:11

Guten Tag,
habe ein Bauernhaus mit Scheune (Bj 1945 / ca. 1807) mit 761 m Grund fuer EUR 70.000 im Mai gekauft. Nun zeigten sich gravierende Maengel wie verrottete tragende Balken / Holzwurmbefall / asbest in Nachtspeicheroefen. Es besteht eine Hypothek ueber EUR 45.000. Eine Renovierung ist abweritzig und unwirtschaftlich. Nach Abriss bliebe ein Grundstueckswert von hoechstens EUR 20.000.

Notariell wurde jegliche Haftung ausgeschlossen, aber auch keine angaben zu bekannten Maengeln gemacht. Nach etwas Anwalts-Korrespondenz heisst es nun, die Maengel seien allesamt kundgetan worden.

Als Laise glaube ich nicht das ein vernuenftiger Kaeufer auch nur EUR 10.000 bei Kenntnis der extremen Maengel bezahlt haette. Ziel der arglistigen taeuschung war es ja gerade, einen total ueberhoehten Preis zu erzielen.
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Die Bank schickte zwei Leute, einer hat als Makler langjaehrige Erfahrung mit Haeusern gehabt. Auch er wurde getaeuscht, denn letztlich hat die Bank ein wertloses Objekt beliehen und der Verkaeufer haette ohne Arglist nie einen Kaeufer gefunden, der EUR 70.000 zahlt.

FRAGEN:
Hat jemand Erfahrung mit so einer Klage auf Rueckabwicklung? Es geht hier um die AUFKLAERUNGSPFLICHT des Verkaeufers, der uebrigens vom Fach ist und seit Jahrzehnten Haeuser nebenberuflich baut und verkauft.

Ein Hinweis auf Oelverlust durch Tropfen kostete mich bei einem Motorrad 25%. Doch nun wird mir grobe Fahrlaessigkeit unterstellt. Demnach haette der kaeufer des motorrads eichen Zahnarztspiegel mitbringen und unter dem Motor auf Oelverlust suchen muessen? Spielt denn die Diskrepanz vom erzielten PREIS zum objektiven MARKTWERT keine Rolle, wenn's um arglistige taeuschung geht?

Vielen Dank!




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