Re: Grenzbebauung ohne Nachbarzustimmung ?


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Abgeschickt von K.D. am 19 Dezember, 2007 um 14:33:31

Antwort auf: Grenzbebauung ohne Nachbarzustimmung ? von KT am 13 Dezember, 2007 um 12:32:56:

: Wir haben eine Baulast nach § 4 Abs.1 NBauO. Dürfen wir auf die Grenze eine Garage bauen, die im First höher als 3 m ist (Firstabstand zur Grenze 3 m) ?
: Oder muß der Nachbar zustimmen?

Antwort: Vorsicht!!!! Nach zahlreichen Urteilen gilt eine Baulast nur vorhabenbezogen. Das heißt, sie gilt nur für das jeweilige eine Vorhaben. Sie schließt ein geändertes oder weitere Vorhaben NICHT mit ein.

Das ist auch nachvollziehbar, denn der Nachbar hat ja ohne konkrete Pläne kein Vorstellung von der Bebauung die auf ihn drauf zu kommt.
Also quasi gibt es keine Baulast auf Vorrat. Vielleicht hätte er unter den neuen Bedingungen die Baulast nicht unterzeichnet.

Der Nachbar müßte schon gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erklären, das die Baulast auch für dieses neue Vorhaben gilt und der bildliche Teil der Baulast müßte ausgetauscht werden.
Siehe OVG Hamburg, 24.04.2002, 2 Bf 701/98

Sollten Sie vielleicht der sein, der noch nicht gebaut hat, fragen Sie vorsichtshalber in der Bauaufsichtbehörde nach. Garagen sind unter bestimmten Abmaßen an den Grenzen zulässig.




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