Re: Gewerbe + Wohnhaus ins Gewerbegebiet bauen, aber 51% Gewerbefläche ist zuviel


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Abgeschickt von Martin am 19 Dezember, 2007 um 18:18:37:

Antwort auf: Re: Gewerbe + Wohnhaus ins Gewerbegebiet bauen, aber 51% Gewerbefläche ist zuviel von Nadie am 19 Dezember, 2007 um 16:56:49:


Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antwort.
Ich verstehe die Einwände, aber ich will ja kein Pseudogewerbe machen, nur um billig bauen zu können. Ich habe ein Gewerbe und will ins Gewerbegebiet bauen. mit Lärm usw.. hab ich kein Problem. das hab ich gut überlegt.

Ich denk halt nur, dass es neben mir auch viele andere Gewerbe gibt (Netzwerk-Admin, Callcenter), die der Gemeinde mit Gewerbeeinnahmen nützlich sind, aber halt nicht so einen Platzbedarf wie z.B. Sägewerke haben...

Ich möcht mir halt nur sinnlosen Platz sparen.
Ich brauch keinen Tanzsaal für ein paar Tanks. Die bewegen sich nicht :-)

Besten Dank für die Hilfe. ich kanns nachvollziehen. tut aber weh.

Martin


: Der Bau Potemkinscher Dörfer war schon immer etwas aufwendiger.
: "Was wollen Sie auch mit der Nutzung im Gewerbegebiet - die gehört dort nicht hin und das Wohnhaus nimmt anderen Gewerbebetrieben den Platz weg." So argumentiert die Stadt zu Recht.

: Auch der Elektro-Notdienst kommt planungsrechtlich gut in anderen Baugebieten unter - oder er stellt nur seine Halle dorthin und wohnt nicht dort.

: Wenn Sie also Ihr Vorhaben trotz Unzulässigkeit auf Genehmigungsfähigkeit trimmen wollen, müßten Sie den hohen Aufwand auch betreiben - er belegt doch nur, wie weit Sie momentan von der Genehmigungsfähigkeit entfernt sind, weil das Grundstück eben für Ihr (wirkliches) Vorhaben nicht geeignet ist.

: Das sind dann übrigens oft dieselben Eigentümer, die sich nachher über den Lärm und Gestank des benachbarten 24h-Betriebes beschweren und ganz aufgebracht sind, wenn man ihnen erklärt, dass so etwas im GE/GI durchaus üblich sein kann.

: Komische Frage...
: : Ich möchte eine Kelterei mit Betriebsleiterwohnhaus ins Gewerbegebiet bauen. Problem ist dominierendes Gewerbe: Es werden nur Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für
: : Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbegebiet zugeordnet und
: : ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.

: : Mir reichen für die Kelterei 20m². mehr brauch ich nicht! nach den obigen Verodnungen bin ich aber verpflichetet 51% dem Gewerbe zuzuordnen. jetz hab ich eh schon den Keller als Gewerbe deklariert (Zugang über außenliegender Treppe) und hätt jetzt draussen noch eine Halle mit 10 x 10m geplant, damits 51% Fläche wird.

: : Aber das kanns doch nicht sein, wenn ich den Platz nicht brauche, dass ich genötigt bin, eine Riesenhalle hinzustellen, die ich aber nur zu 1/4 brauchen kann..? Das kost doch alles unmäßig.

: : Gibts denn da überhaupt keine Ausnahmeregelungen?

: : Was macht denn z.B. ein Elektro-Notdienst? der braucht doch auch nur ein Auto und eine kleine Werkstatt.

: : Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...

: : Im Vorraus besten Dank

: : Martin




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