Re: Arglistige Taeuschung durch Verkaeufer - Beweislast


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Abgeschickt von Sachverständigenbüro Heßberger GmbH am 21 Dezember, 2007 um 12:52:17

Antwort auf: Arglistige Taeuschung durch Verkaeufer - Beweislast von Chris Wagner am 19 Dezember, 2007 um 10:44:11:

: Guten Tag,
: habe ein Bauernhaus mit Scheune (Bj 1945 / ca. 1807) mit 761 m Grund fuer EUR 70.000 im Mai gekauft. Nun zeigten sich gravierende Maengel wie verrottete tragende Balken / Holzwurmbefall / asbest in Nachtspeicheroefen. Es besteht eine Hypothek ueber EUR 45.000. Eine Renovierung ist abweritzig und unwirtschaftlich. Nach Abriss bliebe ein Grundstueckswert von hoechstens EUR 20.000.

: Notariell wurde jegliche Haftung ausgeschlossen, aber auch keine angaben zu bekannten Maengeln gemacht. Nach etwas Anwalts-Korrespondenz heisst es nun, die Maengel seien allesamt kundgetan worden.

: Als Laise glaube ich nicht das ein vernuenftiger Kaeufer auch nur EUR 10.000 bei Kenntnis der extremen Maengel bezahlt haette. Ziel der arglistigen taeuschung war es ja gerade, einen total ueberhoehten Preis zu erzielen.
: ********
: Die Bank schickte zwei Leute, einer hat als Makler langjaehrige Erfahrung mit Haeusern gehabt. Auch er wurde getaeuscht, denn letztlich hat die Bank ein wertloses Objekt beliehen und der Verkaeufer haette ohne Arglist nie einen Kaeufer gefunden, der EUR 70.000 zahlt.

: FRAGEN:
: Hat jemand Erfahrung mit so einer Klage auf Rueckabwicklung? Es geht hier um die AUFKLAERUNGSPFLICHT des Verkaeufers, der uebrigens vom Fach ist und seit Jahrzehnten Haeuser nebenberuflich baut und verkauft.

: Ein Hinweis auf Oelverlust durch Tropfen kostete mich bei einem Motorrad 25%. Doch nun wird mir grobe Fahrlaessigkeit unterstellt. Demnach haette der kaeufer des motorrads eichen Zahnarztspiegel mitbringen und unter dem Motor auf Oelverlust suchen muessen? Spielt denn die Diskrepanz vom erzielten PREIS zum objektiven MARKTWERT keine Rolle, wenn's um arglistige taeuschung geht?


: Vielen Dank!


Ich bin kein Rechtsanwalt, von daher nur meine laienhafte Meinung.

Nach meiner Ansicht müssten Sie beweißen, dass dem Verkäufer zum einen die Mängel bekannt sind und er sie Ihnen arglistig (mit voller Absicht um Sie zu täuschen) verschwiegen hat.

Bezüglich der Nachspeicheröfen würde ich jedoch sagen, dass es allgemein bekannt ist, dass diese Asbestbelastet sein können. Auch bei den Holzbalken wäre interessant ob der Mangel offensichtlich erkennbar gewesen wäre.

Sich auf die Bank zu berufen dürfte Schwierig werden, da diese oft behauten, dass eine derartige Untersuchung nicht in Ihrem Verantwortungsbereich fällt.

Sinnvoll wäre es gewesen, sich das Objekt mit einem Sachverständigen vor Erwerb anzusehen.

Ich würde mich an Ihrer Stelle auf den Rat eines versierten Rechtsanwalts verlassen, da nur er unter Berücksichtigung aller Umstände in der Lage ist eine vorsichtige Prognose zu stellen.

Eventuell würde ich bei von Ihnen beschriebenen Diskrepanz zwischen dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert auch den Umstand der sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung ansprechen. Aber auch hier kann nur ein versierter Rechtsanwalt Auskunft über die Erfolgsaussichten geben.

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