Abstand des NachbarNeubaus wenn ich auf Grenze gebaut habe ?


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Abgeschickt von Flightmaster am 25 Dezember, 2007 um 19:00:42

Habe ein riesen Problem.

Das Haus (Bj1983)meiner Eltern grenzt an einen ehmaligen öffentlichen Fußweg.
Jetzt hat der Nachbar, ohne ihr Einverständniss oder Unterschrift, ein neues Wohnhaus mit nur 4m Abstand an ihr Gebäude herangebaut. Anschließend wurde der Weg hälftig an ihn und meine Eltern verkauft.
Anschließend hat er mit 3m Abstand eine Garage direkt vor ihr Wohnzimmerfenster gebaut, die auch noch als Terrasse genutzt wird. Er kann ihnen damit direkt in Wohn/Kinderzimmer und beide Bäder reinsehen.

Ist sowas überhaupt ohne Mauscheleien zulässig ?Gebäude steht in Thüringen



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