Verlegung der Versorgungsleitungen bei Grundstücksteilung


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Abgeschickt von Horst am 27 Dezember, 2007 um 18:31:39

Ich habe das hintere Teil eines geteilten Grundstücks mit Gebrauchtimmobilie gekauft. Alle Erschließungsleitungen wie Gas Strom etc liegen quer über den vorderen, noch unbebauten Teil des Grundstücks. Laut Notarvertrag muss der Nutzer die Verlegung der Leitungen tragen. Müsste es nicht Umverlegung heißen. Ist das anfechtbar?



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