Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Dezember, 2007 um 16:58:18
Antwort auf: Dachneueindeckung darf ich zurückbauen da keine Zahlung erfolgte von Uwe am 27 Dezember, 2007 um 23:15:16:
: Wir haben ein Dach neu gedeckt ca.250 m2 inkl. der
: Blechnerarbeiten und den einbau von 7 Veluxfenstern.
: Leistung ist mängelfrei ausgeführt.
: Auftraggeber zahlt aber nicht darf ich meine Leistung
: zurückbauen.
... bitte befragen Sie Ihren Anwalt und prüfen Sie Ihre Vertragsgrundlagen ...