Re: Dachneueindeckung darf ich zurückbauen da keine Zahlung erfolgte


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Dezember, 2007 um 16:58:18

Antwort auf: Dachneueindeckung darf ich zurückbauen da keine Zahlung erfolgte von Uwe am 27 Dezember, 2007 um 23:15:16:

: Wir haben ein Dach neu gedeckt ca.250 m2 inkl. der
: Blechnerarbeiten und den einbau von 7 Veluxfenstern.
: Leistung ist mängelfrei ausgeführt.

: Auftraggeber zahlt aber nicht darf ich meine Leistung
: zurückbauen.

... bitte befragen Sie Ihren Anwalt und prüfen Sie Ihre Vertragsgrundlagen ...



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