Fensterrecht geringer Abstand zur Grenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dieter B. am 28 Dezember, 2007 um 19:43:45

Guten Tag,

wir möchten unser bestehendes Ökonomiegebäude in Wohnraum umbauen. Die Wand, in der sich z.Z. schon Fenster befinden, steht 1,5m von der Grenze entfernt. Dies wurde dazumals (vor ca. 100 Jahren) durch einen Grundbucheintrag mit den damaligen Nachbarn geregelt. Auf unserem Grundstück ist das Recht (Grundbuch) eingetragen, dass wir bis zur Grenze bauen und Licht- und Fensteröffnungen zur Grenze hin einfügen dürfen. Durch den Umbau findet laut unserem Bauordnungsamt nun eine Nutzungsänderung statt und die Fenster sollen entfallen, oder teuere Brandschutzfenster eingebaut werden. Andere Möglichkeit wäre eine Abstandsbaulast der Nachbarin. Zur Info: Beim Umbau sind neue und größere Fenster geplant. Das Grundstücksbereich unserer Nachbarin liegt hinter ihrem Haus und ist als Gartenfläche deklariert. Im Bereich unserer neuen Fenster ist nur Rasen. Der Gartenbereich wird von der Nachbarin nicht genutzt.
Fragen:
Muss das Bauordnungsamt die Grundbucheintragung anerkennen? Unsere Nachbarin hat nichts gegen die Fenster. Z.B. LBO §6 Abs. 4 (2)?
Kann die Nachbarin gezwungen werden eine Abstandsbaulast zu unterschreiben (Gerichtsurteile)? Freiwillig will sie dies nicht tun.
Gibt es eine andere Möglichkeit, dass normale Fenster in die Wand gemacht werden können?
Ort: Baden-Württemberg

Vielen Dank

Dieter B.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]