Re: Umwidmung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Dezember, 2007 um 22:16:03

Antwort auf: Umwidmung von L. Kauk am 28 Dezember, 2007 um 18:39:39:

: Hallo,
: ein vorschriftsmäßig abgenommener Geräteraum in Grenzbebauung an 2 Seiten.
: Einverständniserklärung der Nachbarn vorhanden.
: Zur Umwandlung in Wohnraum stimmte ein Nachbar nicht zu, weil lt. Bauamt eine Baulast eingetragen werden sollte. Ist das ok?
: Dadurch keine Genehmigung erteilt.
: Danke im Voraus für Antworten.
: L.Kauk

na klar ist das in Ordnung ... schließlich wollen Sie ihrem Nachbarn mit einer Hauptnutzung "auf die Pelle rücken". Der Aussage des Bauamtes ist zu entnehmen, dass planungsrechtlich ein Grenzabstand einzuhalten ist, was mit der Hauptnutzung nicht gewährleistet wäre. Die Baulast bedeutet für den Nachbarn eine Beeinträchtigung der Nutzbarkeit seines Grundstücks. Vielleicht lässt er sich ja mit Geld zur Eintragung der Baulast überreden ...




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