Abgeschickt von ellebaer am 30 Dezember, 2007 um 14:08:48:
Moin,
die HBO schreibt in § 2: Geschosse sind oberirdische Geschosse, ...
und weiter Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine ...
Unser Problem an dieser Stelle ist, dass das natürliche Gelände durch Strassenbau- und Kanalbauarbeiten in der Weise verändert wurde, dass der jetztige Geländeverlauf ca. 2 m über dem natürlichen Niveau liegt. Unser Keller wurde auf 3 Seiten vollständig mit Erde aufgefüllt und hat damit keine Wandfläche über (aufgeschüttetem) Geländeniveau. Allerdings steht auf einer Seite der Keller zu ca. 50 % raus.
Nun will uns das Bauamt zwingen, einen neuen Bauantrag zu stellen, weil unser Keller ein Vollgeschoß sei, da er in Bezug auf das natürliche Geländenivieau, wie im übrigen 70 % aller Keller in diesem Baugebiet, über dem natürlichen Geländeverlauf liegt.
Also meine Frage: die HBO regelt nur Geländeniveau, ich lese nirgends: natürliches Geländeniveau.
Weiß dazu jemand was, merci, ellebaer