Re: Fenster auf der Grenze von 1920 jetzt entfernen müssen?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Dezember, 2007 um 21:00:15

Antwort auf: Fenster auf der Grenze von 1920 jetzt entfernen müssen? von sunshineh am 30 Dezember, 2007 um 17:43:58:

: Hallo,
: meine Großeltern haben 1920 einen Stall gebaut. Die eine Wand steht genau auf der Grenze. Der Stall wird heute nur noch als Garage genutzt. In der Grenzwand ist ein Fenster. Auf der anderen Seite ist ein Hof und etwa 20m entfernt das Wohnhaus unserer Nachbarn.

: Kann es sein, dass wir nun nach mehr als 80 Jahren das Fenster noch zumauern müssen? Ist sowas nicht irgendwann mal verjährt?
: Diese Wand sollte eigentlich eine Brandmauer sein.

Ein unzulässiges Fenster in einer Brandwand stellt eine unmittelbare Gefahr für den Nachbarn dar da der erforderliche Brandschutz ja nun nicht mehr gewährleistet ist. Eine Forderung zur Schließung des Fensters wäre nur mit einer Baugenehmigung für das Fenster und auch der Umnutzung als Garage zu begegnen oder durch eine Baulast auf dem Nachbargrundstück zu heilen, sofern das Bundesland diese Form der Abstandsicherung überhaupt kennt (z. B. NRW).



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]