Balkongeländer


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Abgeschickt von Wolfien, Henning am 01 Januar, 2008 um 16:39:57

Hallo Guten Tag,
wir wohnen in einem Zweifamilienhaus, dessen beide Wohnungen Eigentumswohnungen sind. Das Haus wird verwaltet von einem zwangsweise eingesetzten Hausverwalter, der sich um nichts kümmert. Jetzt hat der Besitzer der oberen Wohnung, die vermietet ist, die Fliesen und das Balkongeländer seines Balkons erneuert und verlangt von mir Kostenbeteiligung. Im Prinzip bin ich dazu auch bereit. Da diese Arbeiten aber in "Do it your self" Arbeit völlig unfachmännisch und zudem schlampig durchgeführt wurden,z.B. werden lt. Mieter der oberen Wohnung die neuen Fliesen bei Nässe a...glatt, lehne ich eine Kostenbeteiligung zu dieser Art Renovierung ab. Am schlimmsten sieht das Geländer aus, starkes Gefälle nach vorne, Befestigungsplatten in unterschiedlicher Höhe mit normalen Dübeln an der Balkonplatte befestigt, teilweise bis zu 1 cm Zwischenraum zwischen Betonplatte und Metallbefestigungg.
Frage: welche technischen Anforderungen in bezug auf Höhe, Kröpfung des Handlaufs und Abstand der Querverstrebungen sind lt. LBO Baden-Württemberg an so ein Geländer zu stellén. Die Absturzhöhe beträgt ca. 2,50 bis 3,00 mtr.
In der LBO steht zwar etwas, aber so verklausoliert, dass man ein Ingenieurstudium braucht, um den Text zu verstehen.
MfG Wolfien



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