Re: Notausgänge


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Januar, 2008 um 08:44:23

Antwort auf: Re: Notausgänge von Norbert Kölln am 02 Januar, 2008 um 15:52:15:

: Nochmals moin, moin!

: Beim genannten Thema geht es wohl vorrangig um den Personenschutz, wenn der Bereich, aus dem man flüchten können soll, selbst durch verschlossene Zugänge geschützt ist, aber ein relativ hohes Brandrisiko enthält. Denn dann sollte der Schutz der Sachen hinter den Türen, zu denen man durch Notausgänge gelangen könnte, nebensächlich sein.

: Notausgänge müssen jederzeit - auch wenn ein Schloss eingebaut ist - einfach in Fluchtrichtung zu öffnen sein. Dahinter nur mit dort nicht vorhandenen Schlüsseln zu öffnende Türen zu positionieren widerspricht aber doch wohl dem Personenschutz und damit dem Sinn eines Notausgangs, wenn der entstehende Raum sehr klein ist und eine aufwärts führende Treppe enthält (Problem: aufsteigende Verbrennungsprodukte).

: Wo lassen sich denn grundsätzliche Aussagen / Forderungen für solche Fälle zum Personen- bzw. Sachschutz finden?

: Vielen Dank,
: Norbert Kölln

Direkte Quellen kann ich leider nicht nennen, würde mich bei solchen Fragen jedoch an einen Brandschutz-Sachverständigen oder den vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr wenden. Es gibt eine ganze Reihe ergänzende Vorschriften und DIN-Normen zur Bauordnung.

Personenschutz hat immer Vorrang vor dem Sachschutz! Die räumliche Konstellation, die sie beschreiben scheint mir äußerst fragwürdig, auch wenn eine konkrete Vorstellung ohne Pläne nur schwer möglich ist.



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