Re: Bezahlung des Statikers


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Januar, 2008 um 11:40:53

Antwort auf: Bezahlung des Statikers von Pierre am 03 Januar, 2008 um 23:40:54:

: Kennt sich da evtl. jemand aus?!
: Ich habe mir gerade von einem Architekten einen Bauplan erstellen lassen.Nun hab ich eine Rechnung von einem mir unbekannten Ingenieurb�ro f�r Statik erhalten ( es gab auch keine Auskunft vorher von meinem Architekten ).Mein Architekt hat diesen ohne mein Wissen ( genauer gesagt habe ich weder dem Architketen den Auftrag dazu erteilt noch dem Ingenieurb�ro selbst ) zu Rate gezogen.Nun meine Frage:"Kann ich mich gegen diese Zahlung wehren?!"Vielen Dank im voraus...

Was hat der Statiker denn gemacht? Haben Sie die Pläne des Statikers angenommen? War eventuell die Leistung des Architekten ohne die Leistung des Statikers nicht zu erbringen? ... viele erforderliche Informationen um überhaupt eine Tendenz nennen zu können. In der Regel entsteht ein Honoraranspruch spätestens mit der Verwendung der Planungsleistungen des Ingenieurs.

Der Bauplan des Architekten kann alles mögliche sein. Entwurf, Bauantrag, Ausführungszeichnung ... für den Bauantrag wäre z. B. eine Statik spätestens zum Baubeginn bei der Behörde einzureichen, sodass die Statikerleistung ohnehin erforderlich ist.



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