Trinkwasserversorgung


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Abgeschickt von WilliWattWurm am 04 Januar, 2008 um 17:16:19:

Zu einem Doppelhaus führt nur ein Trinkwasseranschluss. Auf dem Grundstück der näher zur Straße gelegenen Haushälfte befindet sich die für den Versorger relevante und versiegelte Wasseruhr. In jeder der beiden Haushälften befindet sich auch eine Wasseruhr, welche jedoch nicht versiegelt und für den Versorger nicht relevant ist. Die Fragen nun:
1. Muss tatsächlich, wie vom Versorger gefordert, der Besitzter des Grundstückes mit der Wasseruhr einen alleinigen Vertrag mit dem Versorger eingehen?
2. Wenn "JA": Kann vom Besitzer der hinteren Haushälfte ein Abschlag verlangt werden?
3. Kann die Wasseruhr des Vertragsinhabers als alleinige Grundlage für die spätere Abrechnung dienen (weil eine manipulation der anderen technisch nicht ausgeschlossen ist)?
4. Können Grundgebühren hälftig zur Rechnung gebracht werden?

Danke für die Antworten!

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