Re: Staffelgeschoss


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Abgeschickt von Nadie am 07 Januar, 2008 um 10:30:54:

Antwort auf: Staffelgeschoss von Janos fietzek am 04 Januar, 2008 um 14:12:47:

Welches Bundesland?
Es gibt teilweise unterschiedliche Definitionen , z.B. in § 2 Abs. 4 S. 3 HBO.
Für NRW: Unter 1 m Rücksprung erscheint zu wenig (Kommentar Gädtke/Temme/Heintz § 2 Rn. 202).
Finde ich uerberzeugend, da man bis zur letzten BauO-Aenderung Verspruenge von +/- ein Meter noch als einheitliche Aussenwand durchgehen liess.

Ein weiteres limit ergibt sich natuerlich aus der Flaechenbegrenzung (NRW: 2/3 des darunterliegenden Geschosses).


: Bei einer Staffelgeschossbebauung auf eine vorhandenes Gebäude muss das Staffelgeschoss zu allen nicht angebauten Seiten zurückspringen.
: Könnte mir jemand sagen wieviel zurückgesprungen werden muss und in welchen Gesetztestexten weiteres darüber zu erfahren ist?
: Vielen Dank für eine Antwort und freundliche Grüsse.
: Janos Fietzek





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