Abgeschickt von Stefan am 07 Januar, 2008 um 14:43:42
Hallo!
Gesetzt der Fall:
- Eine Garage wird bereits seit Jahren als Abstellraum genutzt.
- Es sei eine Einzelgarage in Grenzbebauung.
- Gebäude sei ein ehemaliges EFH das in mehrere Wohnungen geteilt wurde. Betroffene Garage sei die einzige vorhandene.
- Der Nachbar hat keinerlei Einwände gegen die Nutzung als Abstellraum.
- Ein Ersatzstellpatz sei auch in der Zufahrt zur Garage ausweisbar.
- In der Teilungserklärung sei eine Nutzung als Abstellraum untersagt, vermutlich wegen des Status der Grenzbebauung und des zur Wohnung nötigen Stellplatzes.
Die Fragen sind:
Kann man ein derartige Nutzung mit Zustimmung des Nachbarn trotzdem durchführen?
Ist ein Art Baugenehmigung erfoderlich?
Benötigt dies die Zustimmung aller Miteigentümer des Hauses oder genügt einfache Mehrheit?
Grüssl Stefan