Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Januar, 2008 um 23:10:32
Antwort auf: Nutzung Garage als Abstellraum von Stefan am 07 Januar, 2008 um 14:43:42:
: Hallo!
: Gesetzt der Fall:
: - Eine Garage wird bereits seit Jahren als Abstellraum genutzt.
: - Es sei eine Einzelgarage in Grenzbebauung.
: - Gebäude sei ein ehemaliges EFH das in mehrere Wohnungen geteilt wurde. Betroffene Garage sei die einzige vorhandene.
: - Der Nachbar hat keinerlei Einwände gegen die Nutzung als Abstellraum.
: - Ein Ersatzstellpatz sei auch in der Zufahrt zur Garage ausweisbar.
: - In der Teilungserklärung sei eine Nutzung als Abstellraum untersagt, vermutlich wegen des Status der Grenzbebauung und des zur Wohnung nötigen Stellplatzes.
: Die Fragen sind:
: Kann man ein derartige Nutzung mit Zustimmung des Nachbarn trotzdem durchführen?
Welches Bundesland? ... in NRW ist das grundsätzlich seit Ende 2006 möglich, vorausgesetzt die notwendigen Stellplätze sind weiterhin nachweisbar.
: Ist ein Art Baugenehmigung erfoderlich?
Ja, denn es handelt sich ja um eine Nutzungsänderung.
: Benötigt dies die Zustimmung aller Miteigentümer des Hauses oder genügt einfache Mehrheit?
Eine Frage der Vereinbarung in der Teilungserklärung, im Zweifel eher ja.
: Grüssl Stefan