Re: Kein Vollzug des Grundbucheintrags


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von hheb am 08 Januar, 2008 um 14:39:16:

Antwort auf: Re: Kein Vollzug des Grundbucheintrags von Micky am 26 Oktober, 2007 um 08:20:55:

: Hallo,

: ist denn überhaupt schon die Auflassung beurkundet worden? Solange nur ein Kaufvertrag ohne Auflassung beurkundet wurde (das kommt sehr oft vor, weil der Notar 2 x verdient oder geht nicht anders, wenn das Grundstück erst noch vermessen werden muss), kann die Auflassung nicht erfolgen. Das kann man aus dem Kaufvertrag erkennen. Wenn nur der Verkauf geregelt wurde und nicht noch hintendran die Einigung über die Auflassung enthalten ist, kann die Umschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgen. Vielleicht meint der Notar das damit, wenn er meint, es sei Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Dann sollte er es aber auch so sagen und Käufer und Verkäufer zur Beurkundung der Auflassung bitten.

: Gruß
: Micky


Hallo !
Genau den gleichen Fall hatte ich auch. Bis mir der Kragen geplatzt war, und ich mich an das Gericht gewendet habe wo die Rechtsanwälte zum Notar ernannt wurden. Dann lief alles innerhalb von einer Woche, also mit mehfacher Lichtgeschwindigkeit ab. Unglaublich.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]