Verjährungsfrist altes Recht oder neues Recht


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Abgeschickt von Christian am 09 Januar, 2008 um 00:53:49

Meine Frage
Ein Bauherr schließt einen Bauvertag im Jahtr 2001 ab.
Die Bauleistung wurde im Jahr 2002 abgeschlossen.
Eine Schlußrechnung bekam er im Januar 2003.
Wann trat die Verjährung der Schlußrechnung ein?




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