Verjährungsfrist altes Recht oder neues Recht


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Abgeschickt von Ernst am 09 Januar, 2008 um 01:14:42

Hallo
Ein Bauherr schließt einen Bauvertag im Jahr 2001 ab.
Die Bauleistung wurde 2002 abgeschlossen.
Eine Schlußrechnung bekam er im Januar 2003.
Wann wurde die Verjährung der Schlußrechnung eintreten?

Danke




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