Außenbereichsbebauung Brandenburg


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Abgeschickt von Horn, Erich am 09 Januar, 2008 um 12:28:30

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Bauantrag für einen Außenbereich gestellt und eine Genehmigung für 52 Quadratmeter erhalten. Das Haus sollte 85 Quadratmeter groß sein. In der Nachbarschaft sind Neubauten mit über 100 Quadratmetern Grundfläche und mehrgeschossig genehmigt worden ebenfalls Außenbereich. Wie und wieso kann die Baubehörde so unterschiedliche Genehmigungen erteilen? Wo bleibt da das Gleichheitsprinzip? Was ist jetzt zu tun? Ist das nur willkür?
Für die Bemühungen dankend!

Erich Horn



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