Ab wann gilt ein geringfügiger Grenzüberbau ( unter 1 qm ) als alter Bestand ?


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Abgeschickt von Hagen am 10 Januar, 2008 um 09:44:12:

Ab welchem Alter kann ein Grenz-Überbau von unter 1 qm ( Garagenaussenwand ), als alter Bestand gelten ?

...und...

stimmt es das wenn es sich um einen alten Bestand handelt, dieser nicht entfernt werden braucht, sondern das entweder das Grundstück abgekauft werden muß, oder das eine sogenannte Überbaurente zu zahlen ist ?

Nach Baurecht in RLP !

Freue mich auf eine Aussagekräftige Information, vorab DANKE !



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