Re: Nachbarschaftsrecht


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Abgeschickt von Günther am 21 Juni, 2004 um 16:07:59:

Antwort auf: Nachbarschaftsrecht von Katja am 16 Juni, 2004 um 19:25:12:

Da das Ihr zukünftiger Nachbar ist, würde ich Ihn mit einem Picknick-Korb und einem Angebot dafür Miete zu zahlen beruhigen und gleichzeitig zusehen das fertigzustellen wird. Rechtlich gesehen könnte er Sie wohl auf Unterlassung in Anspruch nehmen, was aber ein erheblicher Aufwand für Ihren Nachbarn wäre.


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