Re: Dachüberstand bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von P.Fahn am 11 Januar, 2008 um 01:28:22

Antwort auf: Dachüberstand bei Grenzbebauung von Ossi am 10 Januar, 2008 um 21:45:51:

: Hallo!

: Wenn man dem Nachbar (in BW) für dessen neues Wohnhaus eine Grenzbebauung erlaubt, darf dann der Giebel direkt auf der Grenze stehen, oder muss der Dachüberstand an der Giebelseite (z.B. 20cm) berücksichtigt werden und die Giebelmauer um dieses Maß nach hinten versetzt werden?
: Sind diese Dinge im Baurecht genau geregelt oder Ermessenssache der örtlichen Baubehörden?

: Vielen Dank!

Auch Hallo!
Ich würde mir vor einer Unterschrift ganz genau überlegen, auf welche Rechte ich verzichten kann. Das betrifft sowohl das öffentiche Baurecht, als auch privatrechtliche Belange, die man sich in Geld entschädigen lassen kann; hier dürfen Sie jedoch vom Bauamt keine Beratung erwarten.
Gruss P.Fahn





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