Rückfragen hierzu


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Abgeschickt von K.D. am 11 Januar, 2008 um 08:29:56

Antwort auf: Geländeoberfläche ungleich natürliche Geländeobfläche von ellebaer am 30 Dezember, 2007 um 14:08:48:

: Moin,

: die HBO schreibt in § 2: Geschosse sind oberirdische Geschosse, ...
: und weiter Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine ...

: Unser Problem an dieser Stelle ist, dass das natürliche Gelände durch Strassenbau- und Kanalbauarbeiten in der Weise verändert wurde, dass der jetztige Geländeverlauf ca. 2 m über dem natürlichen Niveau liegt. Unser Keller wurde auf 3 Seiten vollständig mit Erde aufgefüllt und hat damit keine Wandfläche über (aufgeschüttetem) Geländeniveau. Allerdings steht auf einer Seite der Keller zu ca. 50 % raus.

: Nun will uns das Bauamt zwingen, einen neuen Bauantrag zu stellen, weil unser Keller ein Vollgeschoß sei, da er in Bezug auf das natürliche Geländenivieau, wie im übrigen 70 % aller Keller in diesem Baugebiet, über dem natürlichen Geländeverlauf liegt.

: Also meine Frage: die HBO regelt nur Geländeniveau, ich lese nirgends: natürliches Geländeniveau.

: Weiß dazu jemand was, merci, ellebaer

Antwort bzw. Rückfrage:
War ihr Gebäude zum Zeitpunkt der Änderungen des Geländes schon fertiggestellt?
Durch wenn wurden die Veränderungen in der Geländeoberfläche denn veranlasst?
Haben Sie im Zuge der Verbesserung der Lichtverhältnisse im Keller ihres Hauses eventuelle Nutzungsänderungen (z.B. vom Abstellraum zum Arbeistzimmer o.ä.) vorgenommen oder planen dieses?

Auf Grund der Beschreibung kann ich mir gar nicht vorstellen, das der erwähnte Keller ein VG sein soll.




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