Re: Ersatzbau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Januar, 2008 um 21:00:03

Antwort auf: Ersatzbau von Gobs Andreas am 12 Januar, 2008 um 12:52:27:

: Hallo,
: habe ein Häuschen im Aussenbereich erworben.Die Substanz ist sehr schlecht, weshalb ich es gerne abreißen und in der selben größe und Form ein neues an der selben stelle aufbauen möchte.Auf Anfrage beim Bauamt kriegte ich zur Antwort, ein Ersatzbau ist nicht möglich, weil ich es erst erworben und nicht 2 Jahre selbst bewohnt habe.Nun werde ich auf dem Amt von einem zum anderen geschickt keiner ist dafür zuständig oder kann eine Auskunft erteilen.
: Nun meine Frage:Muss ich mich mit diesen aussagen zufrieden geben oder macht es sinn mit nem Rechtsanwalt kontakt aufzunehmen?
: Besteht irgendeine Ausnahme Regelung mit der es möglich ist ein neues Haus aufzubauen?
: Gruß
: Andi

Die Regelungen zur Bebauung im Aussenbereich finden sich in §35 BauGB, unter Absatz 4 Nr. 2, weitere Regelungen des jeweiligen Bundeslandes finden Sie z. B. in einem "Aussenbereichserlass"
Inwieweit das auf Ihre Situation anzuwenden ist würde durch die Behörde oder eben einen zugeschalteten Rechtsanwalt herauszufinden sein.



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