Re: Verweigerung einer eingetr. Baulast


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Januar, 2008 um 21:04:34

Antwort auf: Verweigerung einer eingetr. Baulast von Achim am 13 Januar, 2008 um 14:06:01:

: Hallo, lieber Leser.
: Vor etwa zwei Jahren wurden meiner Nachbarin von unseren zwei
: Grundstücken das Geh- und Fahrrecht geschenkt, damit sie ihre
: ungenehmigte Küche stehen lassen kann. Im Gegenzug wurde eine
: Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen, daß sie im Abstand von 1,5 Metern von der
: ca. 1 Meter hohen Grenzmauer auf Dauer keinerlei Gegenstände in ihrem
: Hof abstellt (es waren früher direkt an der Grenzmauer die teilweise
: offen stehenden und stinkenden Mülltonnen gestanden).

: Nun seit einigen Tagen stehen wieder im Bereich direkt zur Grenzmauer
: die drei Mülltonnen und Abfall.

: Auf meine Ansprache an die Nachbarin schnauzte diese, es sei ihr egal
: was sie unterschrieben hätte, sie stelle in ihrem Hof und an die
: Mauer, was sie wolle.

: Ebenfalls hat sie per Notarvereinbarung zugesagt, endlich den direkt an unser Grundstück grenzenden Giebel "nach den Regeln der Baukunst" ordentlich zu verputzen und sauber zu streichen. Dies sollte innerhalb der vergangenen 24 Monate geschen. Passiert auch nichts. Hier sagte sie, sie habe kein Geld - fertig.

: Frage:

: Was könnte ich unternehmen, um die Sache so kostengünstig wie
: nur irgendmöglich zu meinem Recht zu bringen.

: Vielleicht habt ihr eine Idee oder Ahnung. Danke für´s lesen und ggf.
: besten Dank für eine Antwort.

... einen Anwalt beauftragen.



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