Re: Verputzarbeiten


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Abgeschickt von Friedel am 21 Juni, 2004 um 17:42:19:

Antwort auf: Berechnung von Verputzarbeiten von Nina am 14 Juni, 2004 um 11:14:07:

Das kommt öfters vor. Man sollte halt vorher nachrechnen. Jetzt wird es schwierig. Die Putzdicke ergibt sich aus DIN-Normen. Solange Sie nicht mehr als die Hälfte bezahlt haben, sind Sie in der guten Lage, dass die Gegenseite Ihren darüberhinausgehenden Anspruch beweisen muss. Ob sich im Verputzergewerbe eine solche Rechenmethode herausgebildet hat, das kann Ihnen nur ein Sachverständiger für das Maurer- und Verputzergewerbe sagen. Telefonieren Sie mal rum. Interessant zu wissen wäre, ob die Gegenseite nachweisen kan, dass Sie einen Auftrag in der Weise erteilt haben! Irgenwas unterschrieben? Wenn die Gegenseite die Vereinbarung bzw. den Zugang des Kostenvoranschlages nicht zweifelsfrei beweisen kann, dann ist die übliche Vergütung geschuldet und nicht das angeblich vereinbarte.


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