Re: WEG Genehmigung erforderlich


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Abgeschickt von Sarifa am 14 Januar, 2008 um 17:10:07:

Antwort auf: WEG Genehmigung erforderlich von Bernd am 14 Januar, 2008 um 17:09:10:

: Liebe Leute,

: ich habe mir im April 07 eine Eigentumswohnung in der 1. Etage eines neuen 4-Familienhauses gekauft, die ich aus verschiedenen Gründe leider erst kürzlich bezogen habe. In der darüberliegenden Dachwohnung waren 4 Balkone in der Teilungserklärung vorgesehen. Vor der Fertigstellung des Gebäudes (und dem Kauf der Wohnung meinerseits) wurden jedoch 2 der Balkone als Erker ausgebaut wurden, von denen der eine Erker die Tiefe des eigentlich vorgesehenen Balkons um 30 cm überschreitet und dadurch eines meiner Zimmer verdunkelt.

: Meine Frage an die Rechtsexperten:
: 1) Hätte diese bauliche Veränderung nicht durch die WEG vorher genehmigt werden müssen? (Im Prinzip hätte mir der Umbau vorher klar sein müssen, leider habe ich aufgrund der Baugerüste diese Veränderung jedoch nicht realisiert).

: 2) Zumindest beim Kauf der Wohnung hätte ich doch auf diese bauliche Veränderun hingewiesen werden müssen, da sie in den Bauzeichungen nicht verzeichnet ist??

: 2) Wie soll ich mich verhalten (eine Entschädigung für die erhöhte Verdunkelung meiner Wohnung)??.

: Ich bin in baurechtlichen Fragen völlig unerfahren und um jeden Rat und einen Klärung des Sachverhaltes dankbar.

: Mit herzlichen Grüßen

: Bernd





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