Grenzbebauung


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Abgeschickt von Sabrina Hettich am 15 Januar, 2008 um 10:43:10

Guten Tag,

wir beabsichtigen einen Anbau (gewerbliche Nutzung, Kosmetikstudio) an ein bestehendes Wohnhaus in Ba-Wü. Grenzbebauung wären 9 m Länge x 2,75m Höhe, ergeben 24,75qm Wandfläche. (Laut Landesbauordnung BW sind 25 qm erlaubt.) Bei den Räumen an der Grenze handelt es sich um Putz-, Lager- und Abstellraum, Breite der Räume 2,50m. (geforderter Grenzabstand für Wohnräume wäre 2,50m)
Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben zu, Landratsamt (Baurechtsbehörde) lehnt ab, da die o.g. Räume angeblich nicht auf der Grenze gebaut werden dürfen. (Laut Landesbauordnung BW §6 sind keine Abstandsflächen einzuhalten bei Garagen und Nebenräumen).
Hinzu kommt, dass der zuständige Sachbearbeiter der Baurechtsbehörde bei einer Ortsbegehung uns sogar geraten hatte, die o.g. Räumlichkeiten auf die Grenze zu bauen. Nur dessen Chef lehnt das ganze jetzt ab.

Nun meine Fragen: wie können wir jetzt weiter vorgehen? gibt es eine genau Definition von Nebenräumen? Besteht eine Chance das ganze rechtlich einzuklagen?

Vielen Dank für alle Hinweise!

S. Hettich




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