Re: EILT ! Brüstungshöhen Fenster


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Christian H. am 22 Juni, 2004 um 02:34:52

Antwort auf: EILT ! Brüstungshöhen Fenster von T.O. am 15 Juni, 2004 um 22:28:23:

: Was versteht man genau unter "Brüstungshöhe" ? Der Abstand zwischen Fertigfußboden und Fensterbrett oder einschließlich Fensterbrett oder was ? In unserem Bauvertrag steht was von 1,00 m Rohbaubrüstungshöhe und jetzt ist der Abstand einschl. Fensterbrett 1,07 m. (Und das obwohl wir nur 1,70 m groß sind.) Unsere Architekt sicherte uns seinerzeit zu, dass max. 1,02 m über OKFF sein werden. Die Baufirma ist der Meinung, dass 5 cm Putz unter dem montierten Fensterbrett normal sind... Brauche dringend Hilfe, da übermorgen Aussprache mit dem Geschäftsführer der Firma ist... Vielen Dank für eure Hilfe !

Die Brüstungshöhe liegt nach Mauermaß bei 1,00m
über Rohfußboden. Da noch ca. 10 cm Estrich und Bodenbelag dazu kommt wird das Maß OKFF bei ca.
87 cm liegen.Sollte noch Trittschall hinzukommen dann nochmal um diese Stärke erhöhen. Die Küchen sind 85 cm hoch also ist die Höhe schon die Schmerzgrenze, denn sie wollen ja noch das Fenster aufkriegen. 5cm Putz ist auch zu viel, wo auch immer. Außenputz( 1-3cm) Innenputz (1,5-2cm)


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
ww.baurecht.de ]