Re: Abgrabung an Grenze


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Abgeschickt von Stefan am 16 Januar, 2008 um 16:54:47:

Antwort auf: Abgrabung an Grenze von Perri am 16 Januar, 2008 um 06:59:23:

Ganz einfach, wer (unter das zuvor vorhandene natürliche Erdniveau) abgräbt, ist verpflichtet, abzufangen, muss also (streng genommen ausschließlich auf seiner Grundstücksseite) eine Stützmauer o.ä. installieren. Wenn eine solche Stützmauer durch den Nachbarn beschädigt wird, muss natürlich dieser Nachbar für den Schaden aufkommen. Aufschüttungen an der Grenze sind kritischer, da hier im Allgemeinen eine Genehmigung (Baugenehmigung/ Nachbareinverständnis) eingeholt werden muss.




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