Baugrenzen, Grenzbebauung Garage, Eckgrundstück


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Abgeschickt von Joachim Billeriss am 16 Januar, 2008 um 18:47:06

Es handelt sich um ein Eckgrundstück in einem reinen Wohngebiet.
Von der "Hauptstraße" A zweigt nach jedem zweiten Grundstück eine Seitenstraße B ab, um dahinter liegende Grundsücke erreichen zu können.

Im Bebaungsplan steht zu Garagen und Stellplätze:
"Stellplätze und Garagen sind – außer auf den überbaubaren Flächen - auch auf den Flächen zwischen Baugrenze und seitlicher Nachbargrenze zulässig, max. jedoch bis zur Tiefe der überbaubaren Grundstücksfläche. Vor Garagen ist ein Stauraum von min. 5,5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche frei zu halten." Mehr gibt der Bebauungsplan zu Garagen nicht her. Weder im textlichen Teil noch im zeichnerischen Teil (Lageplan mit Baugrenzen).

Eine Erschließungsfront oder eine Baulinie ist nicht definiert.

Das Grundstück hat vier Seiten. Seite 1 zur Straße A,
Seite 2 zur Straße B, Seite 3 zum Nachbarn C und Seite 4 zum Nachbarn D.

Auf welcher Seite des Grundstücks dürfen nun Garagen außerhalb der Baugrenze gebaut werden? Die LBO läst eine Grenzbebaung für Garagen zu. Max. 12 m pro Seite und max. 18 m an allen Grenzen zusammen.
Da weder das Bauamt noch die Untere Bauaufsichtsbehörde eine eindeutige Stellungnahme gibt, stelle ich in diesem Forum die Frage: "Wieviele Garagen darf ich auf das oben genannte Grundstück stellen, und auf welche Grundstücksseiten. Grenzbebauung!

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Joachim Billeriss




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