Pflicht zur Schallschutznachrüstung bei Umbau?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Ulf am 17 Januar, 2008 um 16:03:05

Hallo,
Mal eine völlig fiktive Situation, sozusagen ein "was-wäre-wenn":
Angenommen, jemand hätte ein etwa 80 Jahre altes Reihenendhaus gekauft und wollte nun umbauen. Zum gleich alten Nachbarhaus hätte er eine einfache Ziegelwand. Der Besitzer des Nachbarhauses wollte nun vom Umbauwilligen eine Schalldämmung nachgerüstet haben, um den Wert von 57 dB nach DIN 4109 zu erreichen.
Eine Nutzungsänderung würde nur auf dem Dachboden stattfinden, der künftig als Wohnraum genutzt werden sollte.
Unabhängig davon, dass eine Schalldämmung zwischen aneinandergebauten Häusern natürlich sinnvoll ist verursacht sie aber auch Kosten und verkleinert die Räume.

Wer kann bitte folgende Fragen beantworten und die Antwort auch blelegen, evtl. mit Links zu Vorschriften, Gesetzen o. ä.?

- Gibt es überhaupt die Pflicht in einem Altbau eine Schalldämmung nach heutigen Anforderungen nachzurüsten?
- Müsste eine Schalldämmung über die gesamte Höhe der Gebäudetrennwand vom Kellerboden bis unter die Dachziegel eingebaut werden?
- Oder würde eine Schalldämmung im Bereich der Nutzungsänderung (nur Dachboden) ausreichen?
- Müsste auch im Bereich der Treppen gedämmt werden, wenn diese bisher z. B. nur 94 cm breit wären und eine Dämmung die Treppenbreite weiter einschränken würde?
- Müsste die Schalldämmung komplett auf der Seite des Umbauwilligen eingebaut werden oder bräuchte dieser nur die Hälfte der zusätzlichen Dämmung einbauen und der Nachbar könnte auf seiner Seite ebenfalls dämmen?
- Müsste der Umbauwillige die Kosten alleine Tragen oder könnten er den Nachbarn zur Hälfte beteiligen?

Natürlich erwarte ich hier keinerlei Rechtsberatung.

Vielen Dank im Voraus für die hoffentlich zahlreichen und fundierten Antworten!

Gruß Ulf



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]