Re: Kann eine Baugenehmigung erteilt werden, wenn Schwartzbau festgestellt?


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Abgeschickt von Nadie am 17 Januar, 2008 um 17:46:34:

Antwort auf: Kann eine Baugenehmigung erteilt werden, wenn Schwartzbau festgestellt? von Peter K. am 16 Januar, 2008 um 13:13:39:

Das klingt unerfreulich. betrachtet wird bei der Bauaufsicht aber natürlich immer das gesamte Vorhaben/Gebäude. Und mit einer illegalen Änderung wird das gesamte Gebäude illegal, auch wenn sich möglicherweise mit leichten Änderungen (ordnungsgemäßer Rückbau der Überdachung) die Genehmigungsfähigkeit wieder herstellen läßt.

Ansatz:
Sie erklaeren im Bauantrag, dass die Ueberdachung im Zuge der Baumassnahme abgerissen wird.
Dann können Sie hinterher immer noch versuchen, sie irgendwie genehmigt zu bekommen - müssen aber damit rechnen, dass man Sie auf diese Position festnagelt, wenn sich dort keine andere Lösung findet.

Ist natürlich witrtschaftlich riskant - aber das Risiko müssen Sie dann eben tragen, wenn es so schnell gehen soll.
Vdernünftigerweise klärt man m.E. aber wirklich die Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens (incl. Terrasse) in einem Rutsch.
: Hallo!

: Wir haben ein Problem:

: Unsere Baugenehmigung für einen Anbeu ist ins stocken gekommen. Wir streiten uns derzeit mit der Behörde wegen einer vor 40 Jahren (Haben das Haus vor 5 Jahren gekauft) unzulässig errichteten Terrassenüberdachung, die wir gerne erhalten würden. Es wurde bei einer Ortsbesichtigung festgestellt. Ob diese abgerissen werden muss oder nicht, ist in jedem Fall zu klären. Das Hauptproblem ist einfach: Der Anbau ist sicher, auch nach Aussage der Behörde, genehmigungsfähig, uns wird aber wegen einer Terrassenüberdachung (Liegt auch an einer ganz anderen Seite am Haus) die Baugenehmigung nicht erteilt!

: Das kann doch nicht angehen, dass wegen einer agnz anderen Sache alles steht!
: Was kann man tun?

: Vielen Dank!





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