Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Januar, 2008 um 07:27:16
Antwort auf: Abriss einer Doppelhaushälfte von Bug am 17 Januar, 2008 um 20:38:22:
: Hallo zusammen,
: ich brauche einmal Hilfe. Ich bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte von 1932. Damals wurde das Haus noch mit nur einer Ein-Stein dicken Trennwand gebaut. Nun will mein Nachbar sein Haus abreissen und das Grundstück einem Anligenden Supermarktbetreiber für Parkplätze zur Verfügung stellen. Benötigt der Nachbar für den Abriss meine Genehmigung?
: danke für die Hilfe.
: Bug
... nö!
Er muss nur alles unterlassen, was den Bestand schädigen könnte. (Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes)