neue BayBO Bayern


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Abgeschickt von Annika am 18 Januar, 2008 um 15:51:58:

Hallo!! Vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich habe ein Problem mit der BayBO 2008 Art. 6 (9):
dieser scheint ja jetzt die Grenzbebauung zu regeln (?).
Sehe ich das richtig: man darf eine Garage L = 9 Meter, Höhe im Mittel 3 Meter, Nutzfläche, also Tiefe der Garage absolut beliebig, an die Grenze bauen(?),
und wenn diese Grenze Länger als 42 Meter ist, noch zusätzlich ein Gebäude mit L = 5 Meter und Brutto RI 50 cbm (="aussen gemessen")(?)
und was heißt der Satz: abweichend von Abs.4 bleibt bei einer Dachneigung bis zu 70 Grad die Höhe von Dächern und Gibelflächen unberücksichtigt.(?)
und was heißt: Die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten. (?) (Vielleicht: alle Grenzbauten auf dem Grundstück drüfen nur max. 15m auf der Grenze liegen?)
Heißt dies auch, dass aautomatisch alle Gebäude, die den Mindestgrenzabstand nicht einhalten als "Grenzbauten" zählen ?
Vereinfacht hat man die neue BayBO damit nicht!
Danke an alle die´s wissen.




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