verjährung beim Vergleich


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Abgeschickt von Zetzl am 18 Januar, 2008 um 19:09:17

nochmals
Ich habe rechtsbeständigen Vergleich seit jan 2003 auf der Basis von 2 Bauplänen. Wegen familärer Proble-me (Krankheit) habe ich einen im Bauplan wichtigen
Meßwert übersehen, der beim Vergleich nicht eingehal-ten wurde und mich jetzt enorm belastet.
M.E. nur Teilerfüllung des Vergleiches.
Frage: Kann ich durch Wiederaufnahme auf diesen Wert
bestehen, oder ist Verjährung eingeteten ?




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