Gewährleistung für Reparaturarbeiten


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Abgeschickt von Kuhnhenn am 19 Januar, 2008 um 19:53:38

Wie sieht die gesetzliche Gewährleistungszeit bei partieller Reparaturarbeit an einem geplatteten Fußweg aus?
Muß diese Gewährleistung im Angebot ausdrücklich vermerkt werden, um gültig zu sein,reicht eine Angabe auf der Rechung,oder muß sie gar nicht aufgeführt werden, da immer vorliegend?



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