B-Plan wird willkürlich ausgelegt - Hilfe?


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Abgeschickt von Tanja am 20 Januar, 2008 um 11:19:23

Hallo. In einem Neubaugebiet haben sich über die Hälfte der Eigentümer nicht an den B-Plan gehalten, was z.B. den Zaun betrifft. Einer einzigen Familie wird jetzt mit Baustopp und willkürlicher Auslegung des B-Plans begegnet. In Abwesenheit des Bgm. sagt das LRA, dass sie den Zaun so wie er ist innerhalb des B-Plans sehen. In Anwesenheit des Bgm. wird plötzlich geschwiegen. Augenscheinlich kann hier der Bgm. seine eigene Auslegung treffen. Eine Unterschriftenaktion mit allen Unterschriften der Nachbarn schlug fehl. Wenn aber ein Verfahren (mit RA) eingeleitet wird, dann müssen zwangsläufig auch die anderen "rechtswidrigen" Zäune der Nachbarn angesprochen werden. Die betreffende Familie ist zugezogen und nicht wie die anderen "Einheimische". Der Zaun steht bereits vollkommen und es existiert lediglich ein Schreiben, dass ein OWi-Verfahren (Ordnungswidrigkeiten...) eingeleitet wurde. Warum - keine Ahnung.

Meine Fragen:
1. Gibt es im privaten Baurecht eine Verjährungsfrist? Nach dem B-Plan wurde sich an diesen gehalten.
2. Gibt es Erfahrungswerte bei der Auslegung des B-Plans im Detail (normal ist der B-Plan ja nur oberflächlich und nicht ins Detail beschrieben).

Danke und Gruß Tanja



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