Carport mit Abstellraum außerhalb des Baufensters


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Abgeschickt von Atze am 20 Januar, 2008 um 18:06:10

Hallo,

Wir wollen außerhalb des im Bebauungsplans festgelegten Baufensters einen Carport mit Abstellraum für Fahräder, Winterreifen etc. an die Grundstücksgrenze zu unserem Nachbarn errichten. Nach Auskunft vom Bauamt dürfen wir ohne Baugenehmigung und ohne Genehmigung des Nachbarn einen Carport bis 8 m Länge aufstellen, da im Bebaungsplan an gleicher Stelle ein Stellplatz eingetragen ist. Der Carport dürfte jedoch nicht mit einem Abstellraum erbaut werden? So richtig verstehe ich das allerdings nicht, da doch in der hessischen Bauordnung Abstellräume im Rahmen eines Carport- bzw. Garagenbaus erlaubt sind. Könnte ich mir den Abstellraum vom Nachbarn genehmigen lassen und dann doch in den Carport integrieren? oder müsste ich ein separates Gartenhaus aufstellen? Eine Gartenhütte dürften wir nach Auskunft vom Bauamt mit Genehmigung des Nachbarn errichten.





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