Wann ist Land bei Abwassververanlagungen unbebaubar?


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Abgeschickt von Ewald am 21 Januar, 2008 um 15:02:29

Ein Teil meiner großen Ackerfläche liegt im B-Plangebiet (Gewerbegebiet), hat jedoch dort keinen Straßenzugang, weil eine schmale Flur der Stadt dazwischen liegt. Mein Fläche ist dadurch dort unbebaubar.
Der Abwasserverband hat aber trotzdem einen Beitragsbescheid erlassen. Kann man diesen abwehren?
Die Stadt wolle früher einmal diesen Teil meines Acker zu ihrer schmalen Flächenteil hinzukaufen hat aber jetzt keine Interesse mehr.
Mit welchen Gesetz usw. kann man sich wehren?



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