Windkraftanlagen - Vorranggebiet - Landschaftsschutz


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Abgeschickt von Michael am 21 Januar, 2008 um 17:41:33

Hallo an alle! Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sind WKA im Außenbereich priviligiert. Sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen, ist somit in jeder Gemeinde/Stadt in Deutschland der Bau zuzulassen. Die Städte suchen sich daher in der Regel ein Grundstück im Stadtgebiet aus und weisen es als Windvorranggebiet aus - so dass Investoren nur dort bauen dürfen. Was passiert jedoch wenn z. B. wegen Landschaftsschutz im gesamten Stadtgebiet nach Untersuchung keine geeigneten Flächen gefunden worden sind? Wer kennt Städte/Gemeinden in Deutschland, die quasi wg. ihrer Beschaffenheit gar keine Windräder haben/ bzw. den Bauantrag eines Investors erfolgreich wg. Landschaftsschutz abgelehnt haben? Bitte meldet Euch und sagt mir, wenn Ihr so eine Gemeinde/Stadt kennt! Ganz herzlichen Dank!



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