Re: Grenzbebauung wegen Wärmedämmung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Januar, 2008 um 19:22:09

Antwort auf: Grenzbebauung wegen Wärmedämmung von Paula 0512 am 21 Januar, 2008 um 14:02:04:

: Lieben Gruß an alle,

: meine Frage ist folgende:
: Wir haben in NRW ein wirklich altes Haus gekauft und dies auch erhalten und durch einen Anbau /Aufstockung erweitert. Eine Giebelseite ist auf der Grundstücksgrenze gebaut. Da wir einen Wärmebedarfsnachweis haben und nachträglich nun auf diese Giebelseite eine Dämmung (ca. 10 cm + Putz) auftragen wollen ist meine Frage: Kann der Nachbar, der dort seine Einfahrt und Carport hat uns dies verweigern?

Wenn eine bestehende Giebelwand bereits auf der Grenze steht, dann wäre eine aufgebrachte Dämmung oder auch nur ein zusätzlich aufgebrachter Putz eine Überbauung, was bereits bauordnungsrechtlich NICHT zulässig ist. Heilbar wäre eine solche Situation z. B. durch Eintragung einer Vereinigungsbaulast, die dazu führt, dass beide Grundstücke zukünftig bauordnungsrechtlich immer als ein einziges Grundstück behandelt würden.
Unabhängig davon hätte ein Nachbar Anspruch auf Überbaurente nach BGB (siehe §912ff BGB).



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