Re: Grundstücksteuer


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Abgeschickt von K.D. am 23 Januar, 2008 um 13:06:05

Antwort auf: Grundstücksteuer von schnukkelchen am 22 Januar, 2008 um 20:32:28:

: Hallo zusammen,
: habe eine Frage zur Berechnung der Grundstückssteuer
: Problem:
: unbebautes Grundstück gekauft das geteilt wurde (Partei 1) Flur 1
: Notarvertrag soweit sogut vermessen usw.
: Nun haperte es mit der Zahlung an das Katasteramt,die die Teilung eintragen.
: Der Nachbar (Partei 2) von dem wir das
Grundstückgekauft haben hat nun einen Steuerbescheid bekommen mit Flur 2 sprich seiner flurnummer , bekommen und ist der Meinung das ich dies zahlen müsste da dies mein Grundstück ist weil das Katasteramt noch keine Eintragung vorgenommen hat.
: Nun meine Frage :
: Was hat das Katasteramt mit der Berechnung der Grundstückssteuer zu tun?
: Denn ich habe ebenfalls einen Steuerbescheid erhalten für Flur 1 und der Nachbar für Flur 2

: sorry für die etwas verworrene Frage aber über eine leine Aufklärung wäre ich dankbar

: mit freundlichen gruß
: schnukkelchen

Antwort: Nach meinen bisherigen Erfahrungen hat das Katasteramt mit der Erhebung der Grundsteuer nichts zu tun.
Nach Ihren Erklärungen hat das Katasteramt wohl das Liegenschaftskataster noch nicht fortgeführt und deshalb ist wohl die Eigentumsumschreibung im Grundbuch noch nicht abschließend erfolgt.

Für die Erhebung der Grundsteuer erläßt das Finanzamt einen Grundsteuermeßbescheid (das geht nach der katasterlichen Grundstücksfläche) und auf dieser Grundlage erhebt die Gemeinde entsprechend ihres Hebesatzes die Grundsteuer, die an die Gemeinde zu zahlen ist.

Wenn Ihr Nachbar meint, das er nicht zahlungspflichtig ist, sollte er den Bescheid nicht einfach an Sie durchreichen. Er sollte dagegen Widerspruch erheben. Die erlassende Behörde wird den Bescheid aufheben, falls dieser wirklich falsch ist. Der Widerspruch ist auch für die Rechtssicherheit des Nachbarn bestimmt. Wenn er Ihnen den Bescheid gibt und sagt: "Zahle mal" und Sie zahlen nicht, steht der Vollstrecker beim Nachbarn vor der Tür. Denn er ist ja laut Bescheid zahlungspflichtig und der Bescheid vielleicht bestandskräftig geworden.



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