Abgeschickt von Annika am 23 Januar, 2008 um 14:37:53:
Hallo!
Meine Frage:
...abweichend von Abs.4 bleibt bei einer Dachneigung bis zu 70 Grad die Höhe von Dächern und Gibelflächen unberücksichtigt.(?)
Antwort:
Normalerweise wird ja bei Dächern und bei Giebelseiten ab einer Neigung von 45° ein Drittel der Höhe des Daches zur Wandhöhe hinzugerechnet. Bei Grenzgebäuden nach 6(9) ist jedoch von 0 Grad bis zu 70 Grad keine Hinzurechnung für die Dachhöhe vorzunehmen.
Frage hierzu: Wenn die Gibelseite eines Gebäudes (Garage) an der Grenze steht, fällt dann in bezug auf die Berechnung von H das "Dreieck" einfach weg, oder wird immernoch die mittlere Höhe (ca. (Firsthöhe + Traufhöhe) : 2 = maximal 3 Meter) berechnet.
Danke !!!